Änderung bei Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch).Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten, usw. müssen entweder… Weiterlesen »Änderung bei Verbrennen von pflanzlichen Abfällen