Widmungsverfügung: Widmung einer Teilfläche der Straße Pinnau in der Gemeinde Ellerbek
Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek vom 27.08.2026 wird die Widmung der Straße Pinnau in der Gemeinde Ellerbek für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt:
Die Straße Pinnau in der Gemeinde Ellerbek wird als sonstige öffentliche Straße (beschränkt öffentliche Straße/ selbständiger Geh- u. Radweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b StrWG) eingestuft. Betroffen ist eine Teilfläche des Flurstückes 10/306, der Flur 4, Gemarkung Ellerbek, entsprechend der Markierung im Lageplan (Anlage 1 zu dieser Verfügung).
Die Gemeinde Ellerbek ist jeweils Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin des der Straße dienenden Grundstückes.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift Widerspruch bei der erlassenden Behörde, Amt Pinnau, der Amtsvorsteher, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden (die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Behörde eingelegt wird, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat. Dies ist der Kreis Pinneberg, die Landrätin, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn).
Bei elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist dieser als qualifiziert elektronisch signiertes Dokument per E-Mail an zu richten. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt involviert oder erfolgt die elektronische Einlegung des Widerspruchs durch eine Behörde, kann sie über das besondere elektronische Anwaltspostfach bzw. Behördenpostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der zuständigen Behörde erfolgen.
Rellingen, 25. September 2026
gez. Kähler
(Harm Kähler)
Amtsvorsteher
Anlage 1 zur Widmungsverfügung vom 25.09.2026 (Widmung einer Teilfläche des Flurstückes 10/306, der Flur 4, Gemarkung Ellerbek):
Weitere Informationen finden Sie hier.










